DER SOMMER RUFT!

Jetzt Baumpflege durchführen lassen, es tut Ihnen gut!

Artenschutz

Untersuchungen zum Artenschutz

Wird eine artenschutzrechtliche Prüfung für eine Baumaßnahme oder einer Heckenrodung bzw. Baumfällung während der Brut- und Setzzeit oder später gefordert?!

Wir führen für Sie artenschutzrechtliche Kontrollen durch und erstellen Gutachten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNaSchG).

Ebenso begleiten wir Baumpflegemaßnahmen und / oder Baumaßnahmen artenschutzrechtlich. 

Bäume sind Lebensräume für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten.

Die Notwendigkeit für eine naturschutzfachliche Untersuchung vor geplanten Baumfällarbeiten, ergeben sich nach § 19,39 und 44 BNatschG.

Wird ein Antrag für Baumfällung aufgrund vorhandener geschützter Tier- und Pflanzenarten untersagt, unterstützen und Beraten wir Sie, damit Sie ihrer Pflicht für die Verkehrssicherheit für Bäume, als auch des Artenschutzes gerecht werden.

Ihre Bäume sind in guten Händen!