Jetzt Baumpflege durchführen lassen, es tut Ihnen gut!
Wird eine artenschutzrechtliche Prüfung für eine Baumaßnahme oder einer Heckenrodung bzw. Baumfällung während der Brut- und Setzzeit oder später gefordert?!
Wir führen für Sie artenschutzrechtliche Kontrollen durch und erstellen Gutachten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNaSchG).
Ebenso begleiten wir Baumpflegemaßnahmen und / oder Baumaßnahmen artenschutzrechtlich.
Bäume sind Lebensräume für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Die Notwendigkeit für eine naturschutzfachliche Untersuchung vor geplanten Baumfällarbeiten, ergeben sich nach § 19,39 und 44 BNatschG.
Wird ein Antrag für Baumfällung aufgrund vorhandener geschützter Tier- und Pflanzenarten untersagt, unterstützen und Beraten wir Sie, damit Sie ihrer Pflicht für die Verkehrssicherheit für Bäume, als auch des Artenschutzes gerecht werden.
Ihre Bäume sind in guten Händen!