DER SOMMER RUFT!

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Totholzbeseitigung

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit

Die Entstehung von Totholz im unteren und inneren Teil der Krone, aufgrund von Lichtmangel, ist als ein natürlicher Vorgang anzusehen.

Unabhängig für den Grund der Totholzbildung, können tote, absterbende sowie gebrochene Äste, ohne größere äußere Einwirkungen z.B. Starker Wind unkontrolliert herausbrechen.

Das BGH-Urteil von 1965, verpflichtet Grundstücks- und Baumeigentümer zur sog. Verkehrssicherungspflicht.

Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht sind notwendige Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen d.h. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.

Daher ist es erforderlich in angemessenen Abständen, sowie nach außergewöhnlichen Witterungsereignissen die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen zu überprüfen.