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Kronensicherung

Gehen Sie auf Nummer sicher

Verkehrssicherungspflicht - Kronensicherung


Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht sind notwendige Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen d.h. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.

Lassen sich allein durch Schnittmaßnahmen z.B. Totholzbeseitigung und Lichtraumprofilschnitt, die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nicht erreichen oder können ausbruchgefährdete Kronenteile (Äste, Stämmlinge, V-Zwiesel "Druckzwiesel") aus baumbiologischen/ ästhetischen Gründen nicht entfernt oder ausreichend eingekürzt werden, ist der Einbau einer Kronensicherung erforderlich.

Die Verpflichtung zur Durchführung von Schnittmaßnahmen oder der Einbau von Kronensicherungssysteme ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes BGH zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume aus dem Jahr 1965.


Unterscheidung


Kronensicherungen werden in Bruchsicherungen und Trag- / Haltesicherungen unterschieden.

Bruchsicherungen verhindern das Ausbrechen von erkennbar gefährdeten Kronenteilen und werden möglichst horizontal eingebaut. Trag- / Haltesicherungen halten und tragen auch nach dem Bruch, bruchgefährdete Kronenteile und werden nahezu vertikal eingebaut. Dazu werden Äste oder Stammteile mit Gurte und / oder Seile renommierter Hersteller wie Cobra, Gefa oder Crown Tex miteinander verbunden. Der Einbauzeitpunkt ist zu dokumentieren.

Im Rahmen der visuellen Inaugenscheinnahme werden Kronensicherungssysteme von uns regelmäßig auf ihre fachgerechte Funktionsfähigkeit überprüft und nach Haltbarkeit der Herstellerangaben nach 8-12 Jahren ausgetauscht.

In Ausnahmefällen ist der Einbau von Baumverankerungen mittels Stahlseile oder dehnungsarme, hochfeste Kunsstoffseile, sowie die Verbolzung mit Stahlgewindestangen an aufgerissenen Stämmen und Astgabeln die sinnvolle Alternative.

Ihre Bäume sind in guten Händen!